5.0 Dorf in der Landschaft
5.1 Gestaltung des Ortsrandes
Seitens der Stadt Hörstel wurden für Dreierwalde Bebauungspläne aufgestellt, die entsprechende Festsetzungen in bezug auf Eingrünung, Anpflanzung, Dachneigung und Gebäudehöhen enthalten. Sie gewährleisten, daß sich die Neubaugebiete harmonisch in das Landschaftsbild einfügen und auch die optische Eingrünung des Ortsrandes mit standortgerechten Gehölzen sichergestellt wird. Die Anbindung des Ortes in die nahe Landschaft, mit Gewässern und Hecken, stellen viele Wanderwege z.B. der „Holskenpatt“ sicher.
5.2 Erhaltung, Pflege und Entwicklung der Kulturlandschaft
Natürlich hat auch in Dreierwalde die Flurbereinigung der 60er Jahre negative Spuren hinterlassen. Diese sollen soweit wie möglich wieder zurückgenommen werden. Nichts desto trotz prägen auch noch einige Hecken häufig mit alten Eichenbeständen die Landschaft.
5.3 Erhaltung und Förderung der Flora und Fauna; Förderung des Arten- und Biotopschutzes
Im Nord- Westen Dreierwaldes befindet sich das ca. 95
ha große Feuchtwiesengebiet „Trogbahn“ und „Brook“, das unter Naturschutz
gestellt wurde. Hier sind noch der Brachvogel, die Uferschnepfe und der
Kiebitz heimisch.
Besonders stolz ist Dreierwalde auf das sog. „Lünnemanns
Pättken“, die Anpflanzung der daran grenzenden Obstwiese und die Anlegung
eines Wald- und landwirtschaftlichen Lehrpfades in diesem Bereich. Zu erwähnen
ist noch die Nutzung des angrenzenden „Stadtwaldes“ für „Waldwochen“
des örtlichen Kindergartens.
Der Heimatverein hat an der Knüwenstraße Kopfweiden
angepflanzt. Die Straßenbankette im Außenbereich konnten erhalten
werden (Wildwuchs).
Insbesondere der Heimatverein legt ein besonderes Augenmerk
auf die Förderung von Flora und Fauna. Um z.B. den Wildkräutern
bessere Überlebenschancen zu geben, werden die Freiflächen (ca.
3000qm) zwischen den Sportplätzen auf der Sportanlage nur einmal im
Jahr gemäht.
Weiterhin wurden von vielen Beteiligten 7000 Pflanzen
in den letzten Jahren im Orts- und Ortsrandbereich gesetzt.
5.4 Umsetzung von Landschaftsplänen
und
landschaftspflegerischen
Begleitplänen
Ein Landschaftsplan für den Bereich Dreierwalde ist
vom Kreis Steinfurt noch nicht aufgestellt worden. Soweit für Einzelvorhaben
landschaftspflegerische Begleitpläne erforderlich waren, sind diese
auch umgesetzt worden.
5.5 Gestaltung und Einbindung landwirtschaftlicher
und gewerblicher
Standorte außerhalb der Ortslage
Im Außenbereich bestehen noch einige Einzelhöfe,
die durch den steten Ein-satz gleicher Baumaterialien und den höfetypischen
Eichenbestand geprägt sind. Der ebenfalls im Außenbereich liegende
Gewerbebetrieb Reckers prä-sentiert sich vollständig eingegrünt
und weiter mit vielfältigen Bemühungen, vor allem im rückwärtigen
Teil des Firmengeländes, um den Biotop- und Ar-tenschutz.
Bei allen Neubauten und Erweiterungsmaßnahmen werden
die notwendigen Auflagen zur Einbindung in die Landschaft von den Bauherren
selbstver-ständlich akzeptiert und auch durchgeführt.
5.6 Ausgleichsmaßnahmen bei Eingriffen in die Landschaft
Es wird Wert darauf gelegt, daß die Ausgleichsmaßnahmen
auch tatsächlich ihren Zweck erfüllen, nämlich den Eingriff
in das Landschaftsbild auszugleichen. Daher erfolgt im Regelfall die Anpflanzung
geschlossener Hecken aus vielfältigen heimischen Laubgehölzen,
die teilweise auch als Wallhecken angelegt werden. Innerhalb dieser Hecken
sorgen größere Einzelbäume (Eichen) für ein aufgelockertes
Profil.
Eingriffe ohne mit der Landschaftsbehörde abgestimmte
Ausgleichsmaßnahmen sind heute nicht mehr vorstellbar.
Autorenverzeichnis:
Fotos:
Johannes Bäumer
Johannes Bäumer
Erich Beck
Reinhard Beck
Magdalena Möller
Erich Brune
Norbert Steggemann
Magdalena Möller
Gustav Sasse
Archiv Heimatverein